
Neue Versicherungskennzeichen
Versicherungskennzeichen als Nachweis für existierenden Haftpflicht-Versicherungsschutz müssen jährlich erneuert werden. Stichtag: Ab dem 1. März eines Jahres.
Damit Kontrollen leichter fallen, wechselt die Farbe der Kennzeichen alle 12 Monate. Im anstehenden Versicherungsjahr 2021/2022 sind die bei Versicherungsunternehmen erhältlichen Schilder blau beschriftet.
Notwendig ist der Nachweis des Haftpflicht-Schutzes z. B. für Motorroller, Mofas, Mopeds oder Pedelecs, die nicht schneller als 45 km/h fahren können und einen Hubraum von nicht mehr als 50 ccm haben. Weiterhin für Segways oder Quads mit denselben Eckwerten, außerdem für E-Scooter und Krankenfahrstühle.
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